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Infos & Neuigkeiten

Häusliche Pflege bleibt das Stiefkind der Pflegeversorgung

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Häusliche Pflege bleibt das Stiefkind der Pflegeversorgung


21. Oktober 2025

Der Bundesverband pflegender Angehöriger, wir pflegen e.V., begrüßt den Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege, kritisiert jedoch fehlende Maßnahmen, um die Benachteiligung häuslicher Pflege gegenüber der stationären Versorgung zu beenden.

Pflegereform mit Schieflage

„Wir begrüßen einige Erkenntnisse des Zwischenberichts, vermissen jedoch nach wie vor Maßnahmen einer gerechteren Verteilung der Leistungen auf die häusliche Pflegeversorgung“, äußert sich Ursula Helms, Vorständin des Bundesverbands.

Ziel der Reform sei eine stabile, generationengerechte und zukunftsfähige Soziale Pflegeversicherung (SPV). In der Realität fließe jedoch ein großer Teil der Mittel an den Bedürfnissen der Familien vorbei.

„Rund 86 Prozent aller Pflege wird vorwiegend von Angehörigen zu Hause geleistet – Tendenz steigend. Nur 14 Prozent der Pflegebedürftigen leben in stationären Einrichtungen. Trotzdem fließen über 30 Prozent der Pflegeversicherungsmittel in die stationäre Versorgung“, so Ursula Helms. „Die ambulante Pflegeversorgung zur Entlastung der Angehörigen bleibt damit das Stiefkind des Systems.“

Der Verband begrüßt zwar die Beibehaltung des Pflegegrads 1, warnt jedoch vor den Empfehlungen der Arbeitsgruppe, den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro künftig für präventionsorientierte, fachpflegerische Maßnahmen zu verwenden.

„Die Empfehlung, den Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro pro Monat pflegebedürftigen Menschen zu entziehen, um ihn für fachpflegerische Maßnahmen zu nutzen, widerspricht jeder Logik“, so Ursula Helms. „Prävention bedeutet nicht nur Pflege, sondern in erster Linie den Erhalt von Mobilität, Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe. Vor allem im frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit ist nach allen medizinischen Erkenntnissen soziale Teilhabe die beste Prävention. Genau das wird durch den Entlastungsbetrag ermöglicht.“

Angesichts des anhaltenden Pflegenotstands müsse es laut des Verbands oberste Priorität haben, ehrenamtliche und nachbarschaftliche Hilfen zu fördern. „Der Entlastungsbetrag schafft Anreize, Unterstützungsnetzwerke aus Freunden, Nachbarn und Ehrenamtlichen einzubinden. Es gilt mehr Menschen zu motivieren, sich in niederschwellige betreuende Unterstützung einzubringen." 

wir pflegen e.V. bedauert, dass die bereits im September 2024 vorgesehenen Erleichterungen zur Nutzung niedrigschwelliger Entlastung nicht in das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) aufgenommen wurden. 

„Gerade in Regionen mit schwacher Pflegeinfrastruktur wäre es fatal, pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit zu nehmen, den Entlastungsbetrag auch für anerkannte Einzelhelfende zu nutzen“, warnt der Bundesverband. „Das hindert nachbarschaftliches Engagement, statt es zu fördern.“