Trotz aller Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen – für einige Regelungen im Bereich der Pflege gibt es eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2022
So ist es bis zur Jahresmitte noch möglich, dass der Medizinischen Dienst (MDK) die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ohne Untersuchungen des Versicherten in dessen Wohnbereich durchführt. Die Einstufung erfolgt dann nach Aktenlage und ggf. telefonischer Befragung.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können bis Ende Juni den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um coronabedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
Für Entlastungsleistungen gelten wieder die normalen Regelungen. Nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen aus 2021 können nur noch bis zum 30. Juni genutzt werden.
Ebenfalls nur noch bis Ende Juni wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wegen der Pandemie von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert.
Weiterhin muss kein Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger durchgeführt werden. Auf Wunsch kann ein Beratungseinsatz telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wurde der Betrag schon zum Jahresbeginn wieder auf 40 Euro reduziert.
Ihre Fragen und Anliegen beantworten wir gerne unter 0173 - 695 5756 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.