Die Pflegereform 2021 führt zu einer Anhebung der Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 um 5%. Für die Kurzzeitpflege stehen nun 10 % mehr Geld zur Verfügung.
Die folgende Tabelle zeigt die Leistungen übersichtlich auf:
* alle Beträge in Euro Tabelle von Silke Niewohner
Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774,- € pro Jahr.
+ 100% des Leistungsbetrages für Verhinderungspflege (max. 1.612,- €) = maximal 8 Wochen.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Pflegebedingte Aufwendungen werden bis zur Höhe von 1.774,- € übernommen. Unterkunft und Verpflegung müssen selbst bezahlt werden (zuzüglich Investitionskosten). Das Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt.
wir pflegen - Interessenvertretung u. Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Nordrhein-Westfalen e.V.
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