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AKTUELLES

Einfachere Nutzung des Entlastungsbetrags in NRW bis zum 30.09.2020


Eine gute Nachricht in schwierigen Zeiten. Das Land NRW hat die Nutzung des Entlastungsbetrags von 125 Euro erleichtert. So kann die Abrechnung von Nachbarschaftshilfe ohne Nachweis der sonst erforderlichen Qualifikationen erfolgen. Zudem können nun auch "Leistungen bis zur Haustür" finanziert werden. Das zuständige Ministerium verweist zum Beispiel auf folgende Leistungen:

  • „der Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs
  • die Erledigung von Botengängen (Arzt, Apotheke)
  • Abhol- und Lieferservice (Speisen, Wäsche)
  • Organisation von Behördenangelegenheiten sowie
  • persönliche Gespräche mittels Telefon, Skype oder Mails“

Diese Ausnahme gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Pflegende Angehörige sollten sich bei der zuständigen Pflegekasse informieren oder bei den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz (www.alter-pflege-demenz-nrw.de).

Hier finden Sie nochmal die Informationen des MAGS.

Ein erster kleiner Erfolg.

Wir kämpfen weiter!

BÜRO IN DÜSSELDORF

wir pflegen - Interessenvertretung u. Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Nordrhein-Westfalen e.V.

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