Einfachere Nutzung des Entlastungsbetrags in NRW bis zum 30.09.2020
Eine gute Nachricht in schwierigen Zeiten. Das Land NRW hat die Nutzung des Entlastungsbetrags von 125 Euro erleichtert. So kann die Abrechnung von Nachbarschaftshilfe ohne Nachweis der sonst erforderlichen Qualifikationen erfolgen. Zudem können nun auch "Leistungen bis zur Haustür" finanziert werden. Das zuständige Ministerium verweist zum Beispiel auf folgende Leistungen:
„der Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs
die Erledigung von Botengängen (Arzt, Apotheke)
Abhol- und Lieferservice (Speisen, Wäsche)
Organisation von Behördenangelegenheiten sowie
persönliche Gespräche mittels Telefon, Skype oder Mails“
Diese Ausnahme gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Pflegende Angehörige sollten sich bei der zuständigen Pflegekasse informieren oder bei den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz (www.alter-pflege-demenz-nrw.de).
Ihre Fragen und Anliegen beantworten wir gerne unter 0173 - 695 5756 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.