wir pflegen NRW – Selbsthilfe und Landesverein pflegender Angehöriger in Nordrhein-Westfalen e.V. wird Mitglied beim Paritätischen NRW Kreis Warendorf
Münster/Warendorf, 07.08.2018. Nach mehrwöchigem Aufnahmeverfahren ist es geschafft: Julia Stegt, Geschäftsführerin des Paritätischen in Warendorf, überreicht Christian Pälmke, Eckehard Hauck (Vorstandsmitglieder von wir pflegen NRW e.V.) sowie Susanne Hallermann (Projektkoordinatorin bei wir pflegen NRW e.V.) die Aufnahmebestätigung des Paritätischen.
Frau Stegt begrüßt das neue Mitglied erfreut: „Der Paritätische NRW freut sich sehr, wir pflegen NRW e.V. als Stimme der pflegenden Angehörigen in den eigenen Reihen begrüßen und unterstützen zu dürfen! wir pflegen NRW e.V. sorgt dafür, dass pflegende Angehörige mit ihren Bedürfnissen und Anliegen wahrgenommen werden. Das war bislang noch viel zu wenig der Fall, obwohl pflegende Angehörige die größten „Pflegeleister“ der Nation sind. Auch in Nordrhein-Westfalen würde die Pflege ohne Angehörige kollabieren. Dennoch haben sie bisher kein Recht in den Pflegegremien des Landes und der Kommunen vertreten zu sein. Der Landesverein wir pflegen NRW e.V. trägt als Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung die Anliegen der pflegenden Angehörigen in die Pflegegremien und an die Politik heran. Über eigene Selbsthilfegruppen und das dreijährige Projekt „Online-Selbsthilfe-Initiativen für pflegende Angehörige“, das vom Bundesgesundheitsministerium und der Techniker Krankenkasse in NRW gefördert wird, baut der Verein die Selbsthilfepotenziale in der Familienpflege innovativ aus.“
Herr Pälmke freut sich über die Mitgliedschaft im Paritätischen Dachverband: „Wir sind froh, mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband einen starken Partner an der Seite zu haben. Der Verband wird uns mit seinem Know-how dabei unterstützen, dass pflegende Angehörige endlich spürbar mehr Anerkennung und Mitbestimmungsmöglichkeiten in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen erhalten. Getreu unserem Leitspruch: Gemeinsam von und für pflegende Angehörige.“
Einer Aufnahme gehen immer mehrere Gespräche mit der potentiellen Mitgliedsorganisation und dem Paritätischen voraus. Zwar kann prinzipiell jede in der sozialen Arbeit tätige Organisation und Einrichtung Mitglied werden, wenn sie als mildtätig oder gemeinnützig anerkannt ist und keinem anderen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehört. „Aber für die Mitgliedschaft sind die konkrete Arbeit der Organisation vor Ort und ihre Bereitschaft zu Austausch und Kooperation mit den anderen Mitgliedsorganisationen wichtig“, erläutert Julia Stegt. Daneben geht es auch um formale Fragen wie Gestaltung der Satzung, Regelungen zur Mitgliederversammlung oder den Vorstandswahlen, dem Vereinsvermögen etc.