Eingabehilfen öffnen
Zum Hauptinhalt springen
Positionen und Stellungnahmen

Pflegegerechtes Bauen und Wohnen in Nordrhein-Westfalen

Positionen und Stellungnahmen
Pflegegerechtes Bauen und Wohnen in Nordrhein-Westfalen
Juni 2026 | Positionspapier

Pflege findet in neun von zehn Fällen zu Hause statt – deshalb muss sie beim Bauen mitgedacht werden.

Mit Blick auf die geplante Novellierung der Landesbauordnung warnt die Pflegekammer NRW davor, die Anforderungen an die Barrierefreiheit aufzuweichen. Aus Sicht der Pflege wäre es ein folgenschwerer Fehler, wenn Barrierefreiheit bei Neu- und Umbauten künftig nicht mehr verbindlich berücksichtigt werden müsste.

Fehlende Barrierefreiheit kann häusliche Pflege erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen. Einsparungen beim Bau führen langfristig zu höheren gesellschaftlichen Folgekosten und können pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen in existenzielle Belastungssituationen bringen. Eine barrierefreie bauliche Umgebung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und eine würdevolle Pflege im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.

"Das Sozialgesetzbuch XI (§ 2 SGB XI) verpflichtet uns, Pflege so zu gestalten, dass die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen erhalten und gefördert wird. Dabei spielt die Umgebung, in der Pflege stattfindet, eine entscheidende Rolle", sagt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW.

Gemeinsam mit wir pflegen NRW, Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, BIVA – Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. – sowie dem Landesverband der Alzheimer-Gesellschaften NRW e. V. hat die Pflegekammer NRW einen Forderungskatalog erarbeitet. Darin werden die Anforderungen an ein pflegeorientiertes und zukunftsfähiges Bauen formuliert.